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Gesellschafterstreit – BGH konturiert die Spielregeln
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Rahmenbedingungen dafür geschärft, wenn in einer GmbH Ansprüche gegen ihre Gesellschafter und den Geschäftsführer geltend gemacht werden sollen und für diese Maßnahmen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung getroffen werden müssen.
Gesellschafterstreit II – Die actio pro socio für die Ausschließungsklage
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Rechtsfigur der actio pro socio für die Ausschließungsklage gegenüber einem Gesellschafter anerkannt (vgl. BGH vom 11.07.2023, Az.: II ZR 116/21).